Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1.2 (4. April 2025)

Die Leistungen und Angebote der BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG (CHE-213.011.882 MWST), Kornfeldstrasse 2, CH-6210 Sursee, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Die allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von der BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG schriftlich bestätigt werden.

1. Angebot und Vertragsabschuss

Die Angebote der BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG in Preislisten und Inseraten stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, einen für diese verbindlichen Bestellungen abzugeben.

2. Weiterbildungen

2.1 Anmeldung und Zahlung der Weiterbildungsgebühr

Die mündliche oder schriftliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Weiterbildungsgebühr. Das Nichtbezahlen der Weiterbildungsgebühr gilt nicht als Abmeldung.

2.2 Weiterbildungsorganisation

Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Weiterbildungen zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Weiterbildungen bei prozentualer Rückerstattung der Weiterbildungsgebühr zu kürzen. Fällt eine Weiterbildungsleitung aus, kann die Geschäftsleitung der BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG einen Weiterbildungsleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.

2.3 Weiterbildungsteilnehmer und Durchführung

Um unsere Weiterbildungen unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Angebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Weiterbildungsplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird die Weiterbildung in der Regel nicht durchgeführt. Der Kunde hat Anrecht, die nächstmögliche Weiterbildung zu besuchen.
Bei Unterbestand kann es in Einzelfällen vorkommen, dass wir die Weiterbildung unter Vorbehalt des Einverständnisses der Weiterbildungsteilnehmenden durchführen, jedoch das Weiterbildungsgeld entsprechend erhöhen oder, wo es sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen bei gleichbleibendem Preis reduzieren.

2.4 Weiterbildungsausschluss

Die Geschäftsleitung der BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG behält sich vor, einen oder mehrere Weiterbildungsteilnehmende aus einem Weiterbildung begründet auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Weiterbildungsgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass der Weiterbildungsgebühr:
Ein Weiterbildungsausschluss aufgrund Nichtbezahlung der Weiterbildungsgebühr sowie in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.).

2.5 Abmeldungen

Jede Anmeldung ist verbindlich. Eine Rückerstattung der Kosten bei Abmeldungen (bereits bestätigte Terminbuchungen) ist nur noch anteilig möglich. Bitte beachte folgende Regelung:

  • Bis 30 Tage vor Weiterbildungsstart: 50% des Gesamtbetrags wird rückerstattet.
  • 15 bis 29 Tage vor Weiterbildungsstart: 25% des Gesamtbetrags wird rückerstattet.
  • Weniger als 15 Tage vor Weiterbildungsstart: Keine Rückerstattung der Kosten.

Eine einmalige Umbuchung auf ein späteres Datum ist bis 10 Tage vor der Durchführung unter Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr von 100.- CHF möglich.

Ausnahmen:
Bei Abwesenheit wegen Unfall oder Krankheit sind wir sofort zu benachrichtigen. Ein Arztzeugnis muss unaufgefordert zugestellt werden. Die Verschiebung einer Weiterbildung oder einzelner Weiterbildungstage auf Grundlage eines Arztzeugnisses ist nur einmal möglich.
Die BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG behält sich vor, Forderungen von Dritten für Übernachtung, Verpflegung, Reise etc. zu verrechnen. Nicht besuchte Weiterbildungen oder Teile davon können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet.

Rechtliche Grundlage:
Gemäss Art. 404 OR ist eine Vertragskündigung jederzeit möglich. Erfolgt die Abmeldung jedoch kurzfristig, kann ein angemessener Schadenersatz in Rechnung gestellt werden. Die obigen Regelungen stellen eine faire Lösung für beide Seiten dar.

Weiterbildungsbestätigung:
Auf Wunsch und nach erfolgtem Besuch von mindestens 80 % der Weiterbildungslektionen stellen wir gerne eine Weiterbildungsbestätigung aus.

3 Speaker Vermittlung

Der Referent wird sich nach besten Kräften bemühen, die an ihn gestellten Anforderungen nach Massgabe des Briefings am Veranstaltungsort und zu den Terminen (Datum und Uhrzeit) wie im Vertrag festgelegt zu erfüllen. Ein Anspruch des Kunden auf Preisnachlass aus qualitativen oder quantitativen Einwänden an der Leistung des Referenten besteht nicht.
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht gehalten werden, so ist der Kunde unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die vertragliche Dienstleistung nach enger Abstimmung mit der BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG und dem Referenten, an einem neu vereinbarten Termin innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglichen Datum, nachzuholen.

3.1 Absage der Veranstaltung durch den Referenten

Unvorhergesehene wichtige Verpflichtungen, die ein Referent aufgrund seiner Tätigkeit als aktiver Politiker, Mitarbeiter eines Unternehmens oder öffentlichen Institution wahrnehmen muss, können den Referenten zur Stornierung eines bereits zugesagten Vortrags berechtigen. Im Fall einer begründeten Absage durch den Referenten nach Vertragsbestätigung sucht die BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG für den Kunden einen gleichwertigen Ersatzreferenten. Ein Rechtsanspruch auf Ersatz oder daraus abgeleitete Forderungen bestehen jedoch nicht. Der Kunde ist seinerseits nicht verpflichtet, den als Ersatz vorgeschlagenen Referenten zu buchen. Der Anspruch auf Honorar entfällt, wenn der Referent infolge von Krankheit oder sonstigen Gründen der ihm obliegenden Leistungserbringung nach diesem Vertrag verhindert ist.

3.2 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber und dessen Vertreter bzw. Kontaktperson verpflichten sich zum Zwecke des vorliegenden Vertrags,

  • DIE BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG von jeglichen Haftungen, Verlusten, Schadenersatzansprüchen, Kosten und Gebühren schadfrei zu stellen, die im Zusammenhang mit dem Nichtauftreten des Referenten bei der Veranstaltung aus Gründen, die sich offenkundig seiner Kontrolle entziehen, entstehen könnten.
  • Im Falle einer Terminverschiebung, die sich aus Punkt 3 dieses Vertrages ergibt, ist dies zwingend schriftlich gegenüber der BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG bekanntzugeben. Bei einer Terminverschiebung ist 50% des vereinbarten Honorars zum ursprünglichen Veranstaltungstermin zu entrichten – die andere Hälfte 50% wird dann nach dem Nachholtermin inklusive der angefallenen Reisekosten des Referenten fällig.
  • Im Falle einer Auftragsstornierung für den vertraglich vereinbarten Veranstaltungstag ist dies zwingend schriftlich gegenüber der BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG bekanntzugeben. Bei einer Stornierung des Auftrages durch den Kunden bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des vereinbarten Honorars zu entrichten, bei einer Stornierung innerhalb von 29 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Honorarbetrag zu bezahlen. Entstehen dem Referenten durch die Absage des Vortrags Kosten z.B. für die Umbuchung oder Stornierung von Verkehrsmitteln, so sind diese ebenfalls vom Kunden zu übernehmen.
    Die Reisekosten des Referenten werden in diesem Vertrag entweder mit einer bezifferten Reisekostenpauschale oder einer Berechnung nach effektivem Aufwand geregelt. Besteht der Wunsch des Referenten bei Flug- oder Bahnreisen die Business- oder 1. Klasse zu nutzen oder die Mitnahme von Begleitpersonen in Rechnung zu stellen, wird dies bei Vertragsbestätigung angegeben.
    Zur Verantwortung des Auftraggebers zählt es, für die Schaffung aller technischen Voraussetzungen und die funktionsfähige Bereitstellung aller notwendigen Geräte am Veranstaltungstag zu sorgen.
    Dieser Vertrag beinhaltet ausschliesslich die Leistung des Referenten zu den festgelegten Terminen. Er gestattet nicht die Aufführung in jeglichen sonstigen Medien ohne schriftliche Genehmigung des Referenten. Alle Medien-Mitschnitte der Veranstaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Referenten. Wird ein Videomitschnitt vereinbart, erwerben der Referent sowie die BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG automatisch das Recht, diesen frei zur Vermarktung einzusetzen. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Auftraggeber den Videomitschnitt unmittelbar nach der Veranstaltung via Datentransfer kostenlos zur Verfügung zu stellen.
    Alle Aufträge, die im Nachgang der ersten Veranstaltung zwischen dem Kunden/Auftraggeber und dem Referenten vereinbart werden, müssen von der BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG in der üblichen Weise schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftrag durch einen Dritten (z.B. eine PR- oder Eventagentur) für den Kunden/ Auftraggeber erfolgt.

4. Versicherung

Für alle von der BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG organisierten Weiterbildungen und Veranstaltungen. Wir schliessen jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Du bist daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG nicht haftbar gemacht werden.

5. Video- und Audio-Aufnahmen

Ohne ausdrückliches Einverständnis der BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG dürfen in sämtlichen Räumlichkeiten der BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG sowie ausserhalb der eigenen Räume an Events, Speakers Night, Weiterbildungen und Seminaren keine Video- oder Audioaufnahmen gemacht werden.

6. Programm- und Preisänderungen

Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders genannt, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aktuellen Preise sind bei Veranstaltungen im Onlineshop „NextEvent“ publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.

7. Zahlung

Die Rechnungen sind gemäss aufgeführter Zahlungsfrist auf der Rechnung zu bezahlen. BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall eine Bonitätsprüfung gemäss Datenschutzerklärung von BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG zu machen.

  • Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG über den Betrag verfügen kann.
  • Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist, gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wodurch BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG berechtigt ist, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen.
  • Während der Dauer des Verzuges ist BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG berechtigt, noch ausstehende Leistungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

7.1 Mahn- und Inkassogebühren

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so mahnt BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG den Kunden per E-Mail, schriftlich oder telefonisch. BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG behält sich vor, Mahngebühren für die ausgestellten Mahnungen zu verrechnen. Bei erfolglosen Mahnungen kann BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG die Forderung an eine mit dem Inkasso beauftragten Drittunternehmen abtreten. Das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

8. Datenschutz

BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG verpflichtet sich bei der Bearbeitung der Kundendaten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.

9. Gerichtsstand

Sursee ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

10. Schlussbestimmungen

Die BUSINESS SCHMIEDE SCHWEIZ AG behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmunge